WOHNSITZVERLEGUNG
Kommen Sie mit Ihrem Auto zurück. Null Abgaben.
Wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen, entfallen mit der Übersiedlungsfreiheit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Zulassungssteuer. Sie zahlen keine Abgaben, sondern nur unsere Arbeit.
- 0%
- Zoll
- 0%
- Einfuhrumsatzsteuer
- 0%
- Zulassungssteuer
statt 10 % bei einer gewöhnlichen Einfuhr
statt 21 % auf den Zollwert
statt 4,75–14,75 % je nach CO₂
Die drei Voraussetzungen
- 01
Zwölf Monate ausserhalb der Europäischen Union
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz mindestens zwölf zusammenhängende Monate ausserhalb des Unionsgebiets gehabt haben.
- 02
Sechs Monate Nutzung des Fahrzeugs
Das Auto muss Ihnen gehören und vor dem Umzug mindestens sechs Monate an Ihrem früheren Wohnsitz genutzt worden sein.
- 03
Zwölf Monate Frist
Die Einfuhr muss innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Spanien erfolgen.
Erfüllen Sie die drei Voraussetzungen nicht, greift die Befreiung nicht und die Einfuhr wird zur normalen Einfuhr. Wir sagen Ihnen das vorher, nicht hinterher.
So funktioniert es
Das ist der reibungsloseste aller Fälle, die wir betreuen — und der, von dem die meisten nichts wissen. Wenn Sie nach einer Zeit in der Schweiz nach Spanien zurückkehren und Ihr Auto mitnehmen, entfällt mit der Übersiedlungsfreiheit die gesamte Abgabenlast bei der Einfuhr: kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer und Befreiung von der Zulassungssteuer.
Es taugt nicht dazu, ein Auto zu kaufen und mitzubringen: Das Fahrzeug muss Ihnen gehören und vorher genutzt worden sein. Ausserdem besteht nach der Einfuhr eine Frist, in der es nicht weiterverkauft werden darf. Verkaufen Sie früher, entfällt die Befreiung.
Was bleibt, ist die Arbeit: die Schweizer Ausfuhranmeldung, der Transport, die Typgenehmigung, die technische Prüfung, die Steuererklärung mit korrekt beantragter Befreiung und der Gang zum Strassenverkehrsamt. Genau das machen wir.
Was es kostet
| Zoll | 0 € |
|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer | 0 € |
| Zulassungssteuer | 0 € |
| Unser Honorarfest, schriftlich, vor Beginn | 900 € |
Dazu die realen Kosten ohne Aufschlag: Transport, technische Prüfung und DGT-Gebühr.
Prüfen Sie es im Rechner: Haken bei «es ist mein Auto und ich ziehe zurück nach Spanien» — und die drei Steuerzeilen stehen auf null.
Was wir übernehmen
- Ausfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll
- Antrag auf Zollbefreiung und Anerkennung der Steuerbefreiung
- Transport per Autotransporter
- Homologation mit EU-Zertifikat und Einfuhr-Fahrzeugprüfung
- Formular 576 mit korrekt beantragter Befreiung
- Zulassung bei der DGT und Lieferung bis vor die Tür

